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	Kommentare zu: Abfindung bei Werksschließung für Zulieferer: Kündigung, Aufhebungsvertrag und Ihre Rechte	</title>
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		Von: Kündigungsschutzklage Massenentlassung: Rechte bei Euroimmun		</title>
		<link>https://www.rechtstark.org/blog/abfindung-werksschliessung-zulieferer/#comment-1623</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kündigungsschutzklage Massenentlassung: Rechte bei Euroimmun]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 10:52:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Üblich ist ein Richtwert von 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, aber das ist kein fester Anspruch. Wenn Sie eine Abfindung anstreben, sollten Sie sich nicht auf das erste Angebot einlassen. Arbeitgeber kalkulieren ihre Angebote oft niedrig, um Verhandlungsspielraum zu haben. Eine Kündigungsschutzklage bei Massenentlassung ist oft der einzige Weg, um überhaupt eine Abfindung zu verhandeln. Ein erfahrener Anwalt kann einschätzen, was realistisch ist, und für Sie verhandeln. Ähnliche Situationen gab es schon bei anderen Unternehmen – lesen Sie dazu unseren Beitrag zu Abfindungen bei Werksschließungen. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Üblich ist ein Richtwert von 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, aber das ist kein fester Anspruch. Wenn Sie eine Abfindung anstreben, sollten Sie sich nicht auf das erste Angebot einlassen. Arbeitgeber kalkulieren ihre Angebote oft niedrig, um Verhandlungsspielraum zu haben. Eine Kündigungsschutzklage bei Massenentlassung ist oft der einzige Weg, um überhaupt eine Abfindung zu verhandeln. Ein erfahrener Anwalt kann einschätzen, was realistisch ist, und für Sie verhandeln. Ähnliche Situationen gab es schon bei anderen Unternehmen – lesen Sie dazu unseren Beitrag zu Abfindungen bei Werksschließungen. [&#8230;]</p>
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		<title>
		Von: Vorruhestand Abfindung bei Evonik: Ratgeber zum Stellenabbau		</title>
		<link>https://www.rechtstark.org/blog/abfindung-werksschliessung-zulieferer/#comment-1613</link>

		<dc:creator><![CDATA[Vorruhestand Abfindung bei Evonik: Ratgeber zum Stellenabbau]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2026 08:20:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] einen Großkonzern, der sehr sorgfältig plant. Dennoch gilt: Auch ohne konkrete Zusage kann eine Abfindung verhandelt werden. Der Arbeitgeber ist in der Regel bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn der [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] einen Großkonzern, der sehr sorgfältig plant. Dennoch gilt: Auch ohne konkrete Zusage kann eine Abfindung verhandelt werden. Der Arbeitgeber ist in der Regel bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn der [&#8230;]</p>
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		<title>
		Von: BEM Abfindung verhandeln: So stärken Sie Ihre Position		</title>
		<link>https://www.rechtstark.org/blog/abfindung-werksschliessung-zulieferer/#comment-1608</link>

		<dc:creator><![CDATA[BEM Abfindung verhandeln: So stärken Sie Ihre Position]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2026 08:04:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] Auch bei betriebsbedingten Kündigungen, wie z.B. einer Werksschließung, spielt das BEM eine Rolle. Wenn der Arbeitgeber Sozialauswahlfehler begeht oder das BEM-Ergebnis ignoriert (z. B. einen freien, leidensgerechten Arbeitsplatz nicht anbietet), wird die Kündigung angreifbar. Hier greift oft die Verhandlungslogik: Je höher das Prozessrisiko für den Arbeitgeber, desto höher die Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht dabei – abgesehen von § 1a KSchG – nicht; die Abfindung ist Verhandlungssache. § 1a KSchG regelt lediglich ein Angebot des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung gegen Verzicht auf Kündigungsschutzklage – das ist aber kein Automatismus. Weitere Informationen zu Abfindungen bei Werksschließungen, insbesondere für Zulieferer, finden Sie hier. [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Auch bei betriebsbedingten Kündigungen, wie z.B. einer Werksschließung, spielt das BEM eine Rolle. Wenn der Arbeitgeber Sozialauswahlfehler begeht oder das BEM-Ergebnis ignoriert (z. B. einen freien, leidensgerechten Arbeitsplatz nicht anbietet), wird die Kündigung angreifbar. Hier greift oft die Verhandlungslogik: Je höher das Prozessrisiko für den Arbeitgeber, desto höher die Bereitschaft, eine Abfindung zu zahlen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht dabei – abgesehen von § 1a KSchG – nicht; die Abfindung ist Verhandlungssache. § 1a KSchG regelt lediglich ein Angebot des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung gegen Verzicht auf Kündigungsschutzklage – das ist aber kein Automatismus. Weitere Informationen zu Abfindungen bei Werksschließungen, insbesondere für Zulieferer, finden Sie hier. [&#8230;]</p>
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