Kündigungsschutzklage Kosten: Was zahlt wer? | RechtStark
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Was kostet eine Kündigungsschutzklage – und wer zahlt?

Viele Arbeitnehmer trauen sich nicht zu klagen, weil sie die Kosten scheuen. RechtStark erklärt transparent, was ein Anwalt im Arbeitsrecht bei einer Kündigung kostet – und wie Sie ohne Kostenrisiko vorgehen können.

Bruttomonatsgehalt
= Streitwert
0 €
Erstprüfung Ihrer
Abfindungschance
1. Inst.
Jede Seite trägt
eigene Anwaltskosten
Wichtiger Hinweis: In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt. Das senkt das Risiko erheblich.

Wie werden die Kosten berechnet?

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Beim Arbeitsgericht wird dieser in der Regel mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt.

Auf Basis des Streitwerts berechnen sich sowohl die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als auch die Gerichtsgebühren.

Monatsgehalt z. B. 3.000 €
×
Monate 3
=
Streitwert 9.000 €
  • Streitwert = in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter
  • Anwaltskosten richten sich nach dem RVG, nicht nach Stundensätzen
  • Gerichtsgebühren in der ersten Instanz sind vergleichsweise gering
  • Jede Partei trägt eigene Anwaltskosten (erste Instanz)

„Die Angst vor Kosten ist oft größer als die tatsächliche finanzielle Belastung. Wer prüfen lässt, statt zu warten, verschafft sich Zeit und Verhandlungsmacht – beides lässt sich nicht zurückholen.“

RechtStark Abfindungsprüfung

Kostenübersicht: Anwalt Arbeitsrecht bei Kündigung

Typische Kosten einer Kündigungsschutzklage in der ersten Instanz nach Gehaltsstufe.

Bruttomonatsgehalt Streitwert (3 Mon.) Anwaltskosten ca. (netto) Gerichtsgebühren ca.
2.000 €6.000 €1.750 €190 €
3.000 €9.000 €2.490 €260 €
4.000 €12.000 €2.970 €310 €
5.000 €15.000 €3.200 €340 €
6.000 €18.000 €3.430 €370 €
Hinweis: Richtwerte für die erste Instanz. Kommt es zu einem Vergleich – was häufig der Fall ist – kann die Kostenverteilung abweichen. Im Erfolgsfall übersteigt die erzielte Abfindung die Kosten in der Regel deutlich.

Wann lohnt sich die Klage trotz der Kosten?

Eine Kündigungsschutzklage wird selten bis zum Urteil geführt. In den meisten Fällen einigen sich die Parteien auf einen Vergleich – häufig mit Abfindung. Die eigentliche Funktion der Klage ist oft, Verhandlungsdruck zu erzeugen.

Abfindung übersteigt Kosten

Selbst bei moderaten Gehältern liegt eine typische Abfindung deutlich über den Verfahrenskosten.

Einigung im Gütetermin

Viele Fälle enden beim ersten Gütetermin – ohne aufwändigen Prozess.

Rechtsschutzversicherung

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, trägt das Kostenrisiko oft gar nicht selbst.

Prozessfinanzierung

Bei geeigneten Fällen kann ein Finanzierungspartner die Kosten übernehmen – ohne Vorleistung.

Kosten und Chancen einer Kündigungsschutzklage abwägen

Ihre 3 Wege, das Kostenrisiko zu reduzieren

Sie müssen die Kosten nicht allein tragen. Es gibt drei bewährte Wege, das finanzielle Risiko deutlich zu senken.

1

Rechtsschutzversicherung prüfen

Viele Arbeitnehmer haben eine Police, die Arbeitsrechtsstreitigkeiten abdeckt. Auch ältere Verträge schließen das häufig ein.

2

Prozesskostenhilfe beantragen

Wer die finanziellen Voraussetzungen erfüllt, kann Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht beantragen. Der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise.

3

Prozessfinanzierung nutzen

Bei aussichtsreichen Fällen übernimmt ein Finanzierungspartner alle Kosten. Im Erfolgsfall erhält er einen Anteil der Abfindung. Sie zahlen nichts im Voraus.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht genau?

Anwälte im Arbeitsrecht rechnen nach dem RVG ab. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und an den Streitwert gekoppelt – nicht willkürlich.

Zurück zur Gesamtübersicht: Alle weiteren Aspekte der Kündigungsschutzklage – Fristen, Voraussetzungen, Ablauf, Abfindungschancen – finden Sie im vollständigen Ratgeber: Kündigungsschutzklage: Alles was Sie wissen müssen →

Warum RechtStark?

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, ob sich das Vorgehen lohnt – und scheuen den ersten Schritt. RechtStark macht diesen Schritt einfach: kostenlos, klar und ohne Risiko.

  • Kostenlose und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Abfindungschance
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  • Kein Fachjargon – verständliche Erklärungen zu Ihrer Lage
  • Fokus auf Arbeitnehmer nach Kündigung und Abfindungsverhandlung

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Schildern Sie kurz Ihre Situation. Je genauer die Angaben, desto schneller lässt sich einschätzen, ob eine Klage sinnvoll ist – und welche Wege zur Kostendeckung offenstehen.

Die Prüfung ist unverbindlich. Sie gehen dadurch keine Verpflichtung ein.

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Häufige Fragen zu Kosten der Kündigungsschutzklage

Was kostet eine Kündigungsschutzklage konkret?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert – in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Bei einem Gehalt von 3.000 € liegt der Streitwert bei 9.000 €. Daraus ergeben sich Anwaltskosten von ca. 2.490 € netto sowie Gerichtsgebühren von ca. 260 €. Wichtig: Jede Partei trägt in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigung?

Arbeitsrechtliche Anwälte rechnen nach dem RVG ab. Bei einem Streitwert von 9.000 € entstehen typischerweise gesetzliche Gebühren von ca. 800–1.400 € netto für Verfahrens- und Terminsgebühr. Kommt es zu einem Vergleich, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann diese Kosten abdecken.

Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn ich die Klage gewinne?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ergebnis. Gerichtskosten werden nach dem Ausgang aufgeteilt. In der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gilt hingegen: Die unterlegene Partei zahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, ohne eigene Kosten zu klagen?

Ja. Drei Wege stehen offen: (1) Rechtsschutzversicherung, wenn Ihr Vertrag arbeitsrechtliche Streitigkeiten einschließt. (2) Prozesskostenhilfe, wenn Sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen. (3) Prozessfinanzierung durch einen Finanzierungspartner, der bei aussichtsreichen Fällen die Kosten übernimmt und im Erfolgsfall einen Anteil erhält.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage, wenn ich kein hohes Gehalt habe?

Oft ja. Das Ziel ist häufig nicht das Urteil, sondern die Abfindung durch Vergleich. Auch bei niedrigeren Gehältern kann die erzielte Abfindung die Verfahrenskosten übersteigen. Entscheidend ist die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls – die RechtStark kostenlos vornimmt.

Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Viele Fälle enden bereits beim ersten Gütetermin, der meist vier bis acht Wochen nach Klageeinreichung stattfindet. Wird dort ein Vergleich geschlossen, ist das Verfahren beendet. Ein vollständiges Urteilsverfahren kann hingegen sechs Monate bis über ein Jahr dauern.

Kosten nicht zum Hindernis werden lassen

Lassen Sie prüfen, ob Prozessfinanzierung oder andere Wege die Kosten einer Kündigungsschutzklage für Sie abdecken können. Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich.

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