Abfindung übersteigt Kosten
Selbst bei moderaten Gehältern liegt eine typische Abfindung deutlich über den Verfahrenskosten.
Viele Arbeitnehmer trauen sich nicht zu klagen, weil sie die Kosten scheuen. RechtStark erklärt transparent, was ein Anwalt im Arbeitsrecht bei einer Kündigung kostet – und wie Sie ohne Kostenrisiko vorgehen koennen.
Wichtig: Die Kostenfrage sollte Ihre Entscheidung nicht allein bestimmen. In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt. Das senkt das Risiko erheblich.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Beim Arbeitsgericht wird dieser in der Regel mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt.
Ein Beispiel: Bei einem Gehalt von 3.000 Euro brutto liegt der Streitwert bei 9.000 Euro. Auf dieser Basis berechnen sich sowohl die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als auch die Gerichtsgebühren.
Die folgende Tabelle zeigt typische Kosten einer Kündigungsschutzklage in der ersten Instanz in Abhängigkeit vom Monatsgehalt.
| Bruttomonatsgehalt | Streitwert (3 Monate) | Anwaltskosten ca. (netto) | Gerichtsgebühren ca. |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 6.000 € | 1.750 € | 190 € |
| 3.000 € | 9.000 € | 2.490 € | 260 € |
| 4.000 € | 12.000 € | 2.970 € | 310 € |
| 5.000 € | 15.000 € | 3.200 € | 340 € |
| 6.000 € | 18.000 € | 3.430 € | 370 € |
Eine Kündigungsschutzklage wird selten bis zum Urteil geführt. In den meisten Fällen einigen sich die Parteien im Laufe des Verfahrens auf einen Vergleich – und dieser beinhaltet häufig eine Abfindung.
Das bedeutet: Die eigentliche Funktion der Klage ist oft, Verhandlungsdruck zu erzeugen. Der Arbeitgeber vermeidet lieber einen Prozess und einigt sich auf eine Zahlung.
Selbst bei moderaten Gehältern liegt eine typische Abfindung deutlich über den Verfahrenskosten.
Viele Fälle enden bereits beim ersten Gütetermin mit einem Vergleich – ohne aufwändigen Prozess.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, trägt das Kostenrisiko oft gar nicht selbst.
Bei geeigneten Fällen kann ein Finanzierungspartner die Kosten übernehmen – ohne Vorleistung.
Sie müssen die Kosten einer Kündigungsschutzklage nicht zwingend allein tragen. Es gibt drei bewährte Wege, das finanzielle Risiko deutlich zu senken.
Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrechtsstreitigkeiten abdeckt. Prüfen Sie Ihre Police – auch ältere Verträge schließen das häufig ein.
Wer die finanziellen Voraussetzungen erfüllt, kann beim Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Der Staat übernimmt dann die Verfahrenskosten ganz oder teilweise.
Bei aussichtsreichen Fällen übernimmt ein Finanzierungspartner alle Kosten. Im Erfolgsfall erhält er einen festgelegten Anteil der Abfindung. Sie zahlen nichts im Voraus.
Anwälte im Arbeitsrecht rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das bedeutet: Die Kosten sind nicht willkürlich, sondern gesetzlich geregelt und an den Streitwert gekoppelt.
Typischerweise entstehen folgende Gebühren für Ihren Anwalt in erster Instanz: eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr sowie ggf. eine Einigungsgebühr, wenn es zu einem Vergleich kommt. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.
„Die Angst vor Kosten ist oft größer als die tatsächliche finanzielle Belastung. Wer prüfen lässt, statt zu warten, verschafft sich Zeit und Verhandlungsmacht – beides lässt sich nicht zurückholen.“
RechtStark AbfindungsprüfungViele Arbeitnehmer wissen nicht, ob sich das Vorgehen gegen eine Kündigung lohnt – und scheuen den ersten Schritt wegen möglicher Kosten. RechtStark macht genau diesen ersten Schritt einfach: kostenlos, klar und ohne Risiko.
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Je genauer die Angaben sind, desto schneller lässt sich einschätzen, ob eine Kündigungsschutzklage oder Abfindungsverhandlung sinnvoll sein kann – und welche Wege zur Kostendeckung offenstehen.
Die Prüfung ist unverbindlich. Sie gehen dadurch keine Verpflichtung ein.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert – in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Bei einem Gehalt von 3.000 Euro brutto liegt der Streitwert bei 9.000 Euro. Daraus ergeben sich Anwaltskosten von ca. 800 bis 1.400 Euro netto sowie Gerichtsgebühren von ca. 378 Euro. Wichtig: Jede Partei trägt in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten.
Arbeitsrechtliche Anwälte rechnen nach dem RVG ab. Bei einem Streitwert von 9.000 Euro entstehen typischerweise gesetzliche Gebühren von ca. 800 bis 1.400 Euro netto für Verfahrens- und Terminsgebühr. Kommt es zu einem Vergleich, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann diese Kosten abdecken.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gilt das sogenannte Kostenteilungsprinzip: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ergebnis. Gerichtskosten werden nach dem Ausgang aufgeteilt. In der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gilt hingegen die allgemeine Regel: Die unterlegene Partei zahlt.
Ja. Drei Wege stehen offen: (1) Rechtsschutzversicherung, wenn Ihr Vertrag arbeitsrechtliche Streitigkeiten einschließt. (2) Prozesskostenhilfe, wenn Sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen. (3) Prozessfinanzierung durch einen Finanzierungspartner, der bei aussichtsreichen Fällen die Kosten übernimmt und im Erfolgsfall einen Anteil erhält.
Oft ja. Denn das Ziel ist häufig nicht das Urteil, sondern die Abfindung durch Vergleich. Auch bei niedrigeren Gehältern kann die erzielte Abfindung die Verfahrenskosten übersteigen. Entscheidend ist die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls – die RechtStark kostenlos vornimmt.
Viele Fälle enden bereits beim ersten Gütetermin, der meist vier bis acht Wochen nach Klageeinreichung stattfindet. Wird dort ein Vergleich geschlossen, ist das Verfahren beendet. Ein vollständiges Urteilsverfahren kann hingegen sechs Monate bis über ein Jahr dauern.
Lassen Sie prüfen, ob Prozessfinanzierung oder andere Wege die Kosten einer Kündigungsschutzklage für Sie abdecken können. Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich.