Abfindung übersteigt Kosten
Selbst bei moderaten Gehältern liegt eine typische Abfindung deutlich über den Verfahrenskosten.
Viele Arbeitnehmer trauen sich nicht zu klagen, weil sie die Kosten scheuen. RechtStark erklärt transparent, was ein Anwalt im Arbeitsrecht bei einer Kündigung kostet – und wie Sie ohne Kostenrisiko vorgehen können.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Beim Arbeitsgericht wird dieser in der Regel mit drei Bruttomonatsgehältern angesetzt.
Auf Basis des Streitwerts berechnen sich sowohl die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als auch die Gerichtsgebühren.
„Die Angst vor Kosten ist oft größer als die tatsächliche finanzielle Belastung. Wer prüfen lässt, statt zu warten, verschafft sich Zeit und Verhandlungsmacht – beides lässt sich nicht zurückholen.“
RechtStark AbfindungsprüfungTypische Kosten einer Kündigungsschutzklage in der ersten Instanz nach Gehaltsstufe.
| Bruttomonatsgehalt | Streitwert (3 Mon.) | Anwaltskosten ca. (netto) | Gerichtsgebühren ca. |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 6.000 € | 1.750 € | 190 € |
| 3.000 € | 9.000 € | 2.490 € | 260 € |
| 4.000 € | 12.000 € | 2.970 € | 310 € |
| 5.000 € | 15.000 € | 3.200 € | 340 € |
| 6.000 € | 18.000 € | 3.430 € | 370 € |
Eine Kündigungsschutzklage wird selten bis zum Urteil geführt. In den meisten Fällen einigen sich die Parteien auf einen Vergleich – häufig mit Abfindung. Die eigentliche Funktion der Klage ist oft, Verhandlungsdruck zu erzeugen.
Selbst bei moderaten Gehältern liegt eine typische Abfindung deutlich über den Verfahrenskosten.
Viele Fälle enden beim ersten Gütetermin – ohne aufwändigen Prozess.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, trägt das Kostenrisiko oft gar nicht selbst.
Bei geeigneten Fällen kann ein Finanzierungspartner die Kosten übernehmen – ohne Vorleistung.
Sie müssen die Kosten nicht allein tragen. Es gibt drei bewährte Wege, das finanzielle Risiko deutlich zu senken.
Viele Arbeitnehmer haben eine Police, die Arbeitsrechtsstreitigkeiten abdeckt. Auch ältere Verträge schließen das häufig ein.
Wer die finanziellen Voraussetzungen erfüllt, kann Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht beantragen. Der Staat übernimmt dann die Kosten ganz oder teilweise.
Bei aussichtsreichen Fällen übernimmt ein Finanzierungspartner alle Kosten. Im Erfolgsfall erhält er einen Anteil der Abfindung. Sie zahlen nichts im Voraus.
Anwälte im Arbeitsrecht rechnen nach dem RVG ab. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und an den Streitwert gekoppelt – nicht willkürlich.
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, ob sich das Vorgehen lohnt – und scheuen den ersten Schritt. RechtStark macht diesen Schritt einfach: kostenlos, klar und ohne Risiko.
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Je genauer die Angaben, desto schneller lässt sich einschätzen, ob eine Klage sinnvoll ist – und welche Wege zur Kostendeckung offenstehen.
Die Prüfung ist unverbindlich. Sie gehen dadurch keine Verpflichtung ein.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert – in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Bei einem Gehalt von 3.000 € liegt der Streitwert bei 9.000 €. Daraus ergeben sich Anwaltskosten von ca. 2.490 € netto sowie Gerichtsgebühren von ca. 260 €. Wichtig: Jede Partei trägt in der ersten Instanz ihre eigenen Anwaltskosten.
Arbeitsrechtliche Anwälte rechnen nach dem RVG ab. Bei einem Streitwert von 9.000 € entstehen typischerweise gesetzliche Gebühren von ca. 800–1.400 € netto für Verfahrens- und Terminsgebühr. Kommt es zu einem Vergleich, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann diese Kosten abdecken.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ergebnis. Gerichtskosten werden nach dem Ausgang aufgeteilt. In der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gilt hingegen: Die unterlegene Partei zahlt.
Ja. Drei Wege stehen offen: (1) Rechtsschutzversicherung, wenn Ihr Vertrag arbeitsrechtliche Streitigkeiten einschließt. (2) Prozesskostenhilfe, wenn Sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen. (3) Prozessfinanzierung durch einen Finanzierungspartner, der bei aussichtsreichen Fällen die Kosten übernimmt und im Erfolgsfall einen Anteil erhält.
Oft ja. Das Ziel ist häufig nicht das Urteil, sondern die Abfindung durch Vergleich. Auch bei niedrigeren Gehältern kann die erzielte Abfindung die Verfahrenskosten übersteigen. Entscheidend ist die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls – die RechtStark kostenlos vornimmt.
Viele Fälle enden bereits beim ersten Gütetermin, der meist vier bis acht Wochen nach Klageeinreichung stattfindet. Wird dort ein Vergleich geschlossen, ist das Verfahren beendet. Ein vollständiges Urteilsverfahren kann hingegen sechs Monate bis über ein Jahr dauern.
Lassen Sie prüfen, ob Prozessfinanzierung oder andere Wege die Kosten einer Kündigungsschutzklage für Sie abdecken können. Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich.