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Abfindung bei Arbeitsunfähigkeit: Gericht spricht 24.000 Euro nach Kündigung wegen zwei Gläsern Wein zu

Abfindung bei Arbeitsunfähigkeit: Gericht spricht 24.000 Euro nach Kündigung wegen zwei Gläsern Wein zu

Inhaltsverzeichnis

Eine Abfindung bei Arbeitsunfähigkeit ist kein Automatismus – doch ein aktueller Fall zeigt, dass selbst eine Kündigung wegen zwei Gläsern Wein während der Krankschreibung zu einer ordentlichen Abfindung führen kann. Was auf den ersten Blick wie eine kuriose Einzelfallentscheidung wirkt, offenbart wichtige Grundsätze des Kündigungsschutzes, die auch für Sie relevant sein können, wenn Sie während einer Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden.

Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch unwirksam. Der Arbeitgeber darf auch dann kündigen, wenn Sie krankgeschrieben sind. Allerdings muss die Kündigung auf einem sachlichen Grund beruhen. Liegt der Grund in Ihrem Verhalten – etwa weil Sie während der AU etwas tun, das gegen Ihre Pflichten verstößt –, muss der Arbeitgeber eine Abmahnung ausgesprochen haben, sofern die Pflichtverletzung nicht so schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung entbehrlich ist.

Im Fall der zwei Gläser Wein hat das Gericht die Kündigung offenbar als unverhältnismäßig angesehen. Wer während einer Krankschreibung ein Glas Wein trinkt, verletzt damit nicht automatisch seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Entscheidend ist, ob das Verhalten die Genesung gefährdet oder gegen ärztliche Anweisungen verstößt. Ein einmaliger Ausrutscher kann eine Kündigung in der Regel nicht rechtfertigen.

Wann ist eine Kündigung während der AU unwirksam?

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Das ist der Fall, wenn sie nicht durch Gründe in der Person des Arbeitnehmers, durch sein Verhalten oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Bei einer Kündigung wegen einer Krankheit selbst – etwa weil der Arbeitnehmer häufig krank ist – gelten besondere Voraussetzungen. Bei einer Kündigung wegen eines Verhaltens während der AU muss der Arbeitgeber nachweisen, dass das Verhalten einen erheblichen Pflichtverstoß darstellt.

In dem Fall mit den zwei Gläsern Wein hat das Gericht offenbar keine erhebliche Pflichtverletzung gesehen. Die Kündigung war daher unwirksam. Der Arbeitnehmer hätte grundsätzlich die Möglichkeit gehabt, weiterbeschäftigt zu werden. Stattdessen wurde eine Abfindung ausgehandelt – offenbar im Rahmen eines Vergleichs oder einer gerichtlichen Entscheidung. Die zugesprochenen 24.000 Euro sind keine gesetzliche Garantie, sondern das Ergebnis einer Einigung oder einer richterlichen Abwägung.

Abfindung bei Arbeitsunfähigkeit: Was Sie wissen sollten

Die Abfindung bei Arbeitsunfähigkeit hängt von mehreren Faktoren ab: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Höhe des Gehalts, Alter und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Es gibt keine feste Formel, die Ihnen automatisch eine Abfindung garantiert. Die bekannte Faustregel aus § 1a Kündigungsschutzgesetz – eine halbe Bruttomonatsvergütung pro Beschäftigungsjahr – gilt nur, wenn der Arbeitgeber die Abfindung im Kündigungsschreiben ausdrücklich anbietet. Ohne ein solches Angebot müssen Sie verhandeln oder klagen.

Im Fall der zwei Gläser Wein zeigt sich, dass auch eine vergleichsweise geringe Pflichtverletzung zu einer Abfindung führen kann, wenn die Kündigung unverhältnismäßig ist. Die 24.000 Euro sind jedoch kein Richtwert für alle Fälle. Je nach Gehalt und Betriebszugehörigkeit kann die Summe höher oder niedriger ausfallen. Ein Arbeitnehmer mit zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Monatsgehalt von 3.000 Euro könnte nach der Faustregel eine Abfindung von 15.000 Euro erwarten – aber nur, wenn der Arbeitgeber sie anbietet.

Wie Sie bei einer Kündigung während der AU richtig reagieren

Wenn Sie während einer Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden, sollten Sie schnell handeln. Die Klagefrist beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung auch dann wirksam, wenn sie unbegründet war. Lassen Sie sich daher umgehend von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Kündigung wirksam ist und welche Chancen Sie auf eine Abfindung haben.

Gleichzeitig sollten Sie Beweise sichern: Dokumentieren Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit, die Kündigung und alle relevanten Kommunikationen. Wenn der Arbeitgeber Ihnen vorwirft, während der AU gegen Pflichten verstoßen zu haben, sammeln Sie alles, was Ihre Sichtweise stützt. Im Fall der zwei Gläser Wein könnte etwa eine ärztliche Bescheinigung helfen, dass der Weinkonsum die Genesung nicht beeinträchtigt hat.

Verhandlungstipps für eine höhere Abfindung

Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache. Der Arbeitgeber hat kein Interesse an einem langen Gerichtsverfahren, insbesondere wenn die Kündigung angreifbar ist. Nutzen Sie diese Verhandlungsposition. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt eine realistische Einschätzung geben, was ein Gericht zusprechen würde. Oft ist ein Vergleich für beide Seiten attraktiver als ein Urteil.

Im Fall der zwei Gläser Wein hat das Gericht 24.000 Euro zugesprochen – das zeigt, dass auch eine Kündigung wegen einer Bagatelle zu einer ordentlichen Abfindung führen kann. Wenn Sie selbst betroffen sind, sollten Sie nicht vorschnell ein Angebot annehmen. Prüfen Sie, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Ist sie es nicht, haben Sie ein starkes Druckmittel. Auch in anderen Fällen, wie etwa bei Mobbing, können Abfindungen erheblich sein – lesen Sie dazu unseren Beitrag über Abfindung bei Mobbing.

Die Rolle des Prozessfinanzierers bei Ihrer Abfindung

Eine Kündigungsschutzklage kostet Geld – und das Risiko, die Kosten des Gegners tragen zu müssen, wenn Sie verlieren, schreckt viele ab. Hier kann ein Prozessfinanzierer wie RechtStark helfen: Wir prüfen Ihr Verfahren und übernehmen im Erfolgsfall die Kosten. Sie zahlen nur, wenn Sie gewinnen. So können Sie Ihre Rechte durchsetzen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.

RechtStark ist kein Anwalt und vertritt Sie nicht vor Gericht. Wir finanzieren lediglich Ihr Verfahren. Die rechtliche Vertretung übernimmt ein unabhängiger Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn Sie eine Abfindung bei Arbeitsunfähigkeit anstreben, können Sie sich zunächst kostenlos von einem Anwalt beraten lassen und dann prüfen, ob eine Prozessfinanzierung für Sie in Frage kommt.

Fazit: Auch bei Arbeitsunfähigkeit gibt es Chancen auf Abfindung

Der Fall mit den zwei Gläsern Wein zeigt, dass eine Kündigung während der AU nicht automatisch wirksam ist und dass auch dann eine Abfindung möglich ist, wenn der Arbeitgeber eine Pflichtverletzung behauptet. Entscheidend ist, dass Sie die Klagefrist einhalten und sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe holen. Eine Abfindung ist kein Geschenk des Arbeitgebers, sondern das Ergebnis von Verhandlung oder gerichtlicher Entscheidung. Mit der richtigen Strategie und gegebenenfalls einer Prozessfinanzierung können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung, ob eine Prozessfinanzierung für Ihren Fall infrage kommt, können Sie sich an RechtStark wenden.

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