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Abfindung bei Übernahme: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Abfindung bei Übernahme: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

Die Nachricht von der geplanten Übernahme der Commerzbank durch die UniCredit hat bei vielen Beschäftigten Unsicherheit ausgelöst. Wenn ein Großkonzern einen anderen übernimmt, fürchten Arbeitnehmer oft um ihre Arbeitsplätze. Eine Abfindung bei Übernahme kann in solchen Fällen eine wichtige finanzielle Absicherung sein. Doch wie hoch fällt sie aus und welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte – von betriebsbedingten Kündigungen über Aufhebungsverträge bis hin zu Verhandlungsstrategien.

Übernahme als Auslöser: Warum Mitarbeiter der Commerzbank um ihren Job bangen müssen

Die Ankündigung der UniCredit, bei der Commerzbank einzusteigen, hat in der Belegschaft für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Bei großen Unternehmensübernahmen ist es üblich, dass es zu Umstrukturierungen kommt. Doppelte Funktionen werden zusammengelegt, Standorte überprüft und Prozesse verschlankt. Das kann im schlimmsten Fall zu Stellenabbau führen – auch wenn es dafür bislang keine konkreten Ankündigungen gibt.

Aus Erfahrung wissen wir: In solchen Phasen wächst die Sorge vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie betroffen sein könnten und welche Rechte sie haben. Die gute Nachricht: In Deutschland sind Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz relativ gut geschützt – jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und mehr als zehn Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind. Doch der Schutz greift nicht automatisch, sondern muss durch eine Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden.

Wenn Sie von einer Kündigung bedroht sind, sollten Sie frühzeitig Ihre Optionen kennen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eine Abfindung zu verhandeln – sei es im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder als Ergebnis eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

Drohen Massenentlassungen? Was bei betriebsbedingten Kündigungen zählt

Bei einer Übernahme wie der von Commerzbank und UniCredit ist die betriebsbedingte Kündigung das häufigste Szenario, wenn Stellen abgebaut werden. Eine betriebsbedingte Kündigung ist dann sozial gerechtfertigt, wenn dringende betriebliche Erfordernisse der Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Das kann etwa der Fall sein, wenn Abteilungen zusammengelegt oder Standorte geschlossen werden.

Allerdings müssen Arbeitgeber bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter soziale Gesichtspunkte berücksichtigen – die sogenannte Sozialauswahl. Dabei spielen Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung eine Rolle. Wer besonders schutzbedürftig ist, hat bessere Chancen, nicht gekündigt zu werden. Zudem müssen Betriebsrat und gegebenenfalls der Gesamtbetriebsrat beteiligt werden.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist entscheidend – versäumen Sie sie, ist die Kündigung in der Regel wirksam, auch wenn sie unbegründet war. Deshalb sollten Sie sich im Ernstfall schnell anwaltlich beraten lassen. Wer sich unsicher ist, wie er vorgehen soll, findet in unserem Artikel Rechte bei Stellenabbau hilfreiche Informationen.

Der Aufhebungsvertrag: Chancen und Risiken in der Fusionswelle

In Zeiten von Fusionen und Übernahmen greifen Arbeitgeber oft zum Mittel des Aufhebungsvertrags. Dabei wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet – meist gegen Zahlung einer Abfindung. Für viele Arbeitnehmer mag das verlockend klingen, denn eine Abfindung kann eine stattliche Summe sein. Doch ein Aufhebungsvertrag hat auch erhebliche Nachteile.

Der wichtigste Punkt: Mit der Unterschrift verzichten Sie auf Ihren Kündigungsschutz. Das bedeutet, Sie können nicht mehr gegen die Beendigung vorgehen, auch wenn es dafür keine sachlichen Gründe gäbe. Zudem droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn Sie den Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund abschließen. Die Agentur für Arbeit geht dann davon aus, dass Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben.

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie daher genau prüfen, ob das Angebot fair ist. Eine Abfindung, die nur ein paar Monatsgehälter umfasst, ist oft nicht ausreichend, wenn Sie lange im Unternehmen waren. Im Zweifel ist es besser, die Kündigung abzuwarten und eine Kündigungsschutzklage einzureichen – denn dann können Sie vor Gericht oft eine höhere Abfindung verhandeln. Mehr dazu, wie Sie bei einer Insolvenz vorgehen können, erfahren Sie in unserem Beitrag Abfindung bei Insolvenz.

Abfindung bei Übernahme: Wie Sie sie erfolgreich verhandeln

Eine Abfindung ist in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch – es sei denn, der Arbeitgeber bietet sie ausdrücklich an, etwa nach § 1a Kündigungsschutzgesetz. In den meisten Fällen wird die Abfindung jedoch durch Verhandlungen oder einen gerichtlichen Vergleich erzielt. Der sogenannte „goldene Handschlag“ ist also Verhandlungssache.

Wenn Sie eine Abfindung bei Übernahme anstreben, sollten Sie sich gut vorbereiten. Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und die Aussichten einer Kündigungsschutzklage spielen eine große Rolle. Je länger Sie im Unternehmen sind und je älter Sie sind, desto höher fällt die Abfindung in der Regel aus. Als Orientierung gilt häufig die Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – mehr gibt es oft, wenn der Arbeitgeber eine schnelle Einigung wünscht.

Wichtig: Eine Abfindung ist kein Geschenk, sondern eine Gegenleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie sollten daher nicht vorschnell ein Angebot annehmen, sondern Ihre Position stärken. Dazu gehört auch, dass Sie sich über Ihre Rechte informieren und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage androhen. Wer geschickt verhandelt, kann die Abfindung oft deutlich erhöhen. Tipps zur Verhandlung finden Sie auch in unserem Artikel Warum eine Kündigungsschutzklage scheitern kann.

Rechtliche Absicherung: Was tun, wenn die Kündigung kommt?

Wenn die Kündigung tatsächlich im Briefkasten liegt, ist schnelles Handeln gefragt. Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung in der Regel wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war.

Der erste Schritt sollte daher immer sein, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Nur ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten einer Klage realistisch einschätzen und die richtigen Schritte einleiten. Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, geht es zunächst darum, die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen. In vielen Fällen endet das Verfahren jedoch mit einem Vergleich: Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung, und das Arbeitsverhältnis wird beendet.

Bevor Sie klagen, sollten Sie auch an die Höhe der Abfindung denken. Vor Gericht hängt sie stark von den Umständen des Einzelfalls ab – etwa davon, wie gut Ihre Position ist und ob der Arbeitgeber ein Interesse an einer schnellen Einigung hat. Eine gute Vorbereitung und eine realistische Einschätzung sind daher entscheidend. Wer unsicher ist, ob sich eine Klage lohnt, kann sich auch über die Finanzierung eines Verfahrens informieren – etwa bei einem Prozessfinanzierer.

Die Rolle von RechtStark: Unterstützung bei der Klärung Ihrer Rechte

RechtStark ist ein Prozessfinanzierer, der Arbeitnehmern hilft, ihre Rechte in Arbeitsgerichtsverfahren durchzusetzen – ohne das finanzielle Risiko selbst tragen zu müssen. Wir übernehmen die Kosten für die Kündigungsschutzklage und das gesamte Verfahren, wenn die Erfolgsaussichten gut sind. Im Gegenzug erhalten wir im Erfolgsfall einen Teil der erstrittenen Abfindung oder des Urteils. So können Sie Ihr Recht einklagen, ohne ein finanzielles Wagnis einzugehen.

Wichtig zu verstehen: RechtStark ist keine Anwaltskanzlei und übernimmt keine anwaltliche Vertretung. Wir arbeiten mit unabhängigen Fachanwälten für Arbeitsrecht zusammen, die Ihre Interessen vor Gericht vertreten. Unsere Aufgabe ist es, die Finanzierung zu prüfen und zu übernehmen, damit Sie sich voll und ganz auf den Ausgang des Verfahrens konzentrieren können.

Wenn Sie also von einer Kündigung bedroht sind – ob durch die Übernahme bei der Commerzbank oder in einem anderen Unternehmen – können Sie sich an uns wenden. Wir prüfen, ob wir Ihr Verfahren finanzieren können. So erhalten Sie Zugang zu hochwertiger anwaltlicher Vertretung, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen. Ihre Rechte sind wichtig – lassen Sie sie nicht ungenutzt verstreichen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung, ob eine Prozessfinanzierung für Ihren Fall infrage kommt, können Sie sich an RechtStark wenden.

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