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kununu Bewertung nach Aufhebungsvertrag: Was Arbeitnehmer wissen sollten

kununu Bewertung nach Aufhebungsvertrag: Was Arbeitnehmer wissen sollten – kununu Bewertung Aufhebungsvertrag

Inhaltsverzeichnis

Eine negative kununu Bewertung nach Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer schnell zum Problem werden – doch nicht immer haben Arbeitgeber damit Erfolg vor Gericht. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 17. August 2026 (Az. 16 GLa 504/26). In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung in der Probezeit einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, der ihm verbot, negative Bewertungen über den Arbeitgeber auf Plattformen wie kununu zu veröffentlichen. Kurz darauf erschien dort eine kritische Bewertung. Der Arbeitgeber zog vor Gericht und wollte per einstweiliger Verfügung erreichen, dass der Arbeitnehmer die Bewertung unterlässt. Doch sowohl das Arbeitsgericht Wiesbaden als auch das LAG wiesen den Antrag zurück. Warum? Der Arbeitgeber konnte nicht beweisen, dass die Bewertung tatsächlich von dem ehemaligen Mitarbeiter stammte.

Der Fall: Negative Bewertung auf kununu nach Aufhebungsvertrag

Der Arbeitnehmer war vom 01.08.2025 bis 15.01.2026 als HR Senior Salesmanager bei einem Softwareunternehmen beschäftigt. Nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung innerhalb der Probezeit einigten sich die Parteien am 21.11.2025 auf einen Aufhebungsvertrag. Darin verpflichtete sich der Arbeitnehmer, keine negativen Bewertungen, Kommentare, Anmerkungen oder Hinweise über den Arbeitgeber in sozialen Medien oder auf Bewertungsplattformen wie kununu zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen.

Im Februar 2026 erschien auf kununu eine negative Bewertung des Unternehmens. Der Arbeitgeber war überzeugt, dass nur der ehemalige Mitarbeiter dahinterstecken könne, da die Bewertung Details enthielt, die vermeintlich nur dieser wissen konnte. Er forderte kununu auf, die Bewertung zu löschen. Kununu entfernte sie zunächst, teilte später jedoch mit, dass eine Überprüfung die Authentizität der Bewertung ergeben habe, und übermittelte dem Arbeitgeber zwei geschwärzte Dokumente mit den Überschriften „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ und „Arbeitszeugnis“.

Der Arbeitgeber beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung, mit der dem Arbeitnehmer verboten werden sollte, die Bewertung zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Der Arbeitnehmer bestritt, für die Bewertung verantwortlich zu sein. Er argumentierte, dass die genannten Umstände keine „exklusiven Wahrnehmungstatbestände“ seien, sondern mehreren Personen im Unternehmen – etwa HR, IT, Vorgesetzten und Kollegen – bekannt gewesen seien. Beide Parteien versicherten die Richtigkeit ihres Vortrags an Eides statt.

Die rechtliche Frage: Wann haftet der Arbeitnehmer für fremde Bewertungen?

Im einstweiligen Verfügungsverfahren geht es um eine schnelle, vorläufige Regelung. Der Antragsteller – hier der Arbeitgeber – muss einen sogenannten Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund glaubhaft machen. Das bedeutet: Er muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darlegen, dass ihm ein Anspruch auf Unterlassung zusteht und dass die Sache eilbedürftig ist. Rechtsgrundlage sind unter anderem die §§ 935, 940 ZPO sowie § 1004 BGB analog, wenn es um die Abwehr von Beeinträchtigungen geht.

Der entscheidende Punkt in diesem Fall war die Beweislast. Der Arbeitgeber musste glaubhaft machen, dass der Arbeitnehmer die Bewertung verfasst hat. Dafür reicht eine bloße Vermutung nicht aus. Auch eine eidesstattliche Versicherung des Arbeitgebers, dass nur der Arbeitnehmer die Informationen haben könne, genügt dann nicht, wenn der Arbeitnehmer ebenfalls an Eides statt versichert, dass er es nicht war. Das Gericht muss die Glaubhaftigkeit der jeweiligen Darstellungen abwägen. Nach § 286 ZPO entscheidet das Gericht nach freier Überzeugung, ob eine Tatsache als wahr anzusehen ist. Bei einem „Aussage gegen Aussage“-Konflikt kann der Antragsteller nur dann obsiegen, wenn seine Version deutlich überwiegt.

Im vorliegenden Fall konnte der Arbeitgeber nicht ausschließen, dass auch andere Personen die in der Bewertung genannten Informationen kannten. Die Tatsache, dass kununu die Authentizität der Bewertung bestätigt hatte, half dem Arbeitgeber nicht weiter, denn damit ist nur belegt, dass die Bewertung von einem echten Mitarbeiter oder Ex-Mitarbeiter stammt – nicht aber, von wem genau. Der Arbeitgeber konnte also nicht den erforderlichen Beweis führen, dass der Arbeitnehmer die Bewertung selbst veröffentlicht hat oder hat veröffentlichen lassen.

kununu Bewertung nach Aufhebungsvertrag: Warum die einstweilige Verfügung scheiterte

Das Arbeitsgericht Wiesbaden hatte den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung bereits abgewiesen. Das Hessische LAG bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des Arbeitgebers zurück. Die Begründung: Es fehle am Verfügungsanspruch, weil der Arbeitgeber nicht glaubhaft machen konnte, dass der Arbeitnehmer die streitgegenständliche Bewertung verfasst hat. Die bloße Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer dahinterstecken könnte, reiche nicht aus.

Das Gericht stellte klar, dass eine Unterlassungsverfügung nur dann ergehen kann, wenn die Verletzungshandlung des Verfügungsschuldners – also des Arbeitnehmers – konkret nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht ist. Daran fehlte es hier. Die vom Arbeitgeber vorgelegten Indizien, etwa die geschwärzten Dokumente von kununu, ließen keinen eindeutigen Rückschluss auf die Person des Verfassers zu. Auch die eidesstattliche Versicherung des Arbeitgebers konnte die des Arbeitnehmers nicht widerlegen.

Das Urteil zeigt: Arbeitgeber können nicht einfach eine Unterlassungsverfügung erwirken, nur weil eine negative Bewertung aufgetaucht ist. Sie müssen konkrete Beweise vorlegen, die den Arbeitnehmer als Verfasser identifizieren. Andernfalls bleibt der Antrag erfolglos – auch wenn im Aufhebungsvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart wurde.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Social-Media-Klauseln im Aufhebungsvertrag

Viele Aufhebungsverträge enthalten Klauseln, die es dem Arbeitnehmer verbieten, negative Äußerungen über den Arbeitgeber zu veröffentlichen. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig, solange sie nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Sie können auch die Meinungsfreiheit einschränken, aber im Rahmen privater Verträge ist das vielfach hinnehmbar. Wenn Sie einen solchen Vertrag unterschreiben, sollten Sie sich jedoch genau überlegen, ob Sie diese Verpflichtung eingehen wollen – denn sie gilt auch für Äußerungen in sozialen Medien und auf Bewertungsplattformen.

Wenn Sie eine kununu Bewertung nach Aufhebungsvertrag abgeben möchten, sollten Sie sich der Konsequenzen bewusst sein. Verstoßen Sie gegen die Klausel, kann der Arbeitgeber Sie auf Unterlassung verklagen und gegebenenfalls Vertragsstrafen verlangen. Allerdings hat das LAG nun klargestellt: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass Sie die Bewertung tatsächlich verfasst haben. Ein bloßer Verdacht genügt nicht. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn Sie die Bewertung nicht geschrieben haben, können Sie sich gegen eine Unterlassungsklage erfolgreich zur Wehr setzen.

Wer einen Aufhebungsvertrag verhandelt, sollte deshalb genau prüfen, welche Klauseln enthalten sind. Gerade bei Social-Media-Klauseln lohnt es sich, die Reichweite zu hinterfragen. Ist nur das Veröffentlichen eigener Bewertungen verboten oder auch das Veranlassen von Dritten? Gibt es eine Vertragsstrafe? Wie lange gilt das Verbot? Diese Details können im Streitfall entscheidend sein. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann den Vertrag prüfen und gegebenenfalls nachbessern. Mehr zu den Fallstricken beim Aufhebungsvertrag für Führungskräfte erfahren Sie in unserem Beitrag über Aufhebungsverträge für Führungskräfte.

Praktische Tipps: So reagieren Sie auf Unterlassungsforderungen des Arbeitgebers

Wenn Sie nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine Unterlassungsforderung des Arbeitgebers erhalten, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Prüfen Sie zunächst, ob die Forderung berechtigt ist. Haben Sie tatsächlich eine negative Bewertung verfasst? Wenn ja, sollten Sie sich überlegen, ob Sie die Bewertung freiwillig entfernen, um eine Eskalation zu vermeiden. Wenn nein, sollten Sie die Forderung schriftlich zurückweisen und auf die fehlende Beweislage hinweisen.

Wichtig ist, Beweise zu sichern. Speichern Sie sämtliche Korrespondenz, E-Mails und Nachrichten, die mit der Bewertung zusammenhängen. Notieren Sie, wann Sie die Bewertung gesehen haben und wer Zugriff auf die relevanten Informationen hatte. Wenn der Arbeitgeber eine einstweilige Verfügung beantragt, müssen Sie vor Gericht glaubhaft machen, dass Sie nicht der Verfasser sind. Eine eidesstattliche Versicherung kann dabei helfen, aber auch andere Beweismittel wie Zeugenaussagen oder IP-Logs sind relevant.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Viele Arbeitgeber drohen mit einer einstweiligen Verfügung, um Arbeitnehmer einzuschüchtern. Doch wie das Urteil zeigt, haben solche Anträge nur Erfolg, wenn der Arbeitgeber handfeste Beweise vorlegen kann. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich rechtlichen Beistand. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Erfolgsaussichten einschätzen und Sie vor Gericht vertreten. Auch die Kostenfrage ist wichtig: Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Hier kann ein Prozessfinanzierer wie RechtStark einspringen, der die Kosten übernimmt, wenn die Erfolgsaussichten gut sind. So können Sie Ihr Recht auch ohne finanzielles Risiko durchsetzen. Weitere Informationen zu den Rechten bei Kündigung finden Sie in unserem Beitrag über Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung.

Übrigens: Auch wenn Sie die Bewertung nicht selbst verfasst haben, kann der Arbeitgeber Sie nicht haftbar machen, nur weil Sie möglicherweise davon wussten. Die Unterlassungsverpflichtung aus dem Aufhebungsvertrag bezieht sich auf eigenes Verhalten. Wenn ein Dritter die Bewertung geschrieben hat, sind Sie nicht verantwortlich – es sei denn, Sie haben ihn dazu angestiftet. Das müssen Sie aber nicht beweisen, sondern der Arbeitgeber muss das Gegenteil darlegen.

Fazit: Ihre Rechte nach der Kündigung und die Rolle eines Fachanwalts

Das Urteil des Hessischen LAG ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer. Es zeigt, dass Arbeitgeber nicht ohne Weiteres per einstweiliger Verfügung gegen negative Bewertungen vorgehen können, wenn die Urheberschaft nicht eindeutig geklärt ist. Eine kununu Bewertung nach Aufhebungsvertrag führt nicht automatisch zu einer Unterlassungsverfügung – entscheidend ist die Beweislage.

Dennoch sollten Sie vorsichtig sein. Social-Media-Klauseln in Aufhebungsverträgen sind ernst zu nehmen. Wenn Sie solche Klauseln unterschreiben, müssen Sie sich daran halten – auch wenn Sie die Bewertung nicht selbst verfasst haben, kann der Arbeitgeber Ihnen das nur schwer nachweisen. Doch wenn Sie tatsächlich eine negative Bewertung abgeben möchten, sollten Sie sich vorher anwaltlich beraten lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Risiken abwägen und Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren. Und falls es zu einem Rechtsstreit kommt, kann RechtStark die Finanzierung übernehmen – damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung, ob eine Prozessfinanzierung für Ihren Fall infrage kommt, können Sie sich an RechtStark wenden.

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