Wenn Sie eine Kündigung erhalten und eine Kündigungsschutzklage einreichen möchten, stellt sich oft die Frage: Darf ich während des laufenden Verfahrens einen neuen Job annehmen? Und was bedeutet das für meinen Anspruch auf Annahmeverzug? In diesem Artikel erklären wir, wie sich Kündigungsschutzklage und neuer Job gegenseitig beeinflussen und welche Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben.
Kündigungsschutzklage und neuer Job: Was bedeutet Annahmeverzug?
Der Annahmeverzug ist ein zentraler Begriff im Arbeitsrecht, wenn es um Kündigungen geht. Er beschreibt die Situation, in der der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt, obwohl dieser bereit und in der Lage ist, zu arbeiten. Nach § 615 BGB muss der Arbeitgeber in diesem Fall die vereinbarte Vergütung weiterzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer tatsächlich nicht arbeitet.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung tatsächlich anbietet. Das kann durch ein ausdrückliches Angebot oder auch durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage geschehen. Denn mit der Klage macht der Arbeitnehmer deutlich, dass er die Kündigung für unwirksam hält und weiterarbeiten möchte. Der Arbeitgeber, der die Kündigung ausgesprochen hat, gerät dann in Annahmeverzug, sofern die Kündigung tatsächlich unwirksam ist.
Wichtig zu wissen: Der Annahmeverzug besteht nur für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer arbeitswillig ist. Nimmt er währenddessen einen neuen Job an, ändert das zunächst nichts an seinem Anspruch auf Vergütung aus dem alten Arbeitsverhältnis – allerdings muss er sich das neue Einkommen anrechnen lassen. Mehr dazu später.
Ihre Pflicht zur Jobsuche: Was das Arbeitsrecht verlangt
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie nach einer Kündigung einfach abwarten können, bis das Arbeitsgericht entscheidet. Das ist ein Irrtum. Das Arbeitsrecht verlangt von Ihnen, dass Sie sich aktiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Diese sogenannte Schadensminderungspflicht ergibt sich aus § 254 BGB und gilt auch während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens.
Konkret bedeutet das: Sie müssen sich auf geeignete Stellen bewerben, auch wenn Sie die Kündigung für unwirksam halten. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich ausreichend bemüht haben, können Sie den vollen Annahmeverzugsanspruch geltend machen. Andernfalls riskieren Sie, dass der Arbeitgeber die Zahlung kürzt oder ganz verweigert, weil Sie es schuldhaft unterlassen haben, einen neuen Job zu finden.
Die Jobsuche sollte ernst genommen werden – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch, um Ihr Einkommen zu sichern. Ein neuer Job kann Ihnen finanzielle Sicherheit geben, während das Verfahren läuft. Zudem zeigt ein neuer Job dem Arbeitsgericht, dass Sie gewillt sind, Ihre Arbeitskraft einzusetzen. Das kann sich positiv auf die Verhandlungen auswirken.
Bei der Jobsuche spielt auch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis eine wichtige Rolle. Ohne ein ordentliches Zeugnis haben Sie es schwerer, einen neuen Arbeitgeber zu überzeugen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig anfordern.
Neuer Job während der Kündigungsschutzklage: Ist das erlaubt?
Kündigungsschutzklage und neuer Job sind kein Widerspruch – die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses während des laufenden Verfahrens ist ausdrücklich erlaubt. Es gibt keinen rechtlichen Grund, der Ihnen das verbietet. Im Gegenteil: Es ist sogar sinnvoll, denn so sichern Sie Ihr Einkommen und zeigen dem Arbeitsgericht, dass Sie nicht tatenlos sind.
Allerdings sollten Sie einige Dinge beachten. Wenn Sie noch im alten Arbeitsverhältnis stehen – auch wenn der Arbeitgeber gekündigt hat –, dürfen Sie keine Handlungen vornehmen, die dem alten Arbeitgeber schaden. Dazu gehört insbesondere das Verbot, in Konkurrenz zum alten Arbeitgeber zu treten. Ein neuer Job bei einem Konkurrenzunternehmen könnte problematisch sein, wenn Sie noch an das alte Arbeitsverhältnis gebunden sind. Hier sollten Sie im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
Ein weiterer Punkt: Sie müssen dem alten Arbeitgeber nicht mitteilen, dass Sie einen neuen Job begonnen haben. Allerdings kann es im Prozess relevant werden, da das neue Einkommen angerechnet wird. Der Arbeitgeber hat ein Interesse daran, die Höhe des Annahmeverzugs zu kennen. Es ist daher ratsam, offen zu kommunizieren oder zumindest die Einkünfte zu dokumentieren.
Anrechnung von neuem Einkommen auf den Annahmeverzug
Wenn Sie während des Annahmeverzugs einen neuen Job antreten, müssen Sie sich das daraus erzielte Einkommen auf die Vergütung anrechnen lassen. Das regelt § 615 Satz 2 BGB. Der Arbeitgeber muss also nur die Differenz zwischen Ihrem alten Gehalt und dem neuen Einkommen zahlen. Das gilt auch für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Arbeitslosengeld oder aus Insolvenzgeld bei Dauerpleite.
Wichtig ist, dass nicht nur tatsächlich erzieltes Einkommen angerechnet wird, sondern auch fiktives Einkommen. Das bedeutet: Wenn Sie es schuldhaft versäumen, sich um einen zumutbaren neuen Job zu bemühen, kann der Arbeitgeber einwenden, dass Sie hätten verdienen können. In diesem Fall wird das fiktive Einkommen angerechnet, obwohl Sie es nie erhalten haben. Das zeigt, wie wichtig eine aktive Jobsuche ist.
Die Anrechnung erfolgt monatlich. Wenn Sie also im Januar einen neuen Job beginnen und dort 2.000 Euro verdienen, während Ihr altes Gehalt 3.000 Euro beträgt, muss der Arbeitgeber für Januar nur noch 1.000 Euro Annahmeverzug zahlen. Für die Monate davor, in denen Sie keinen Job hatten, erhalten Sie das volle Gehalt – sofern Sie sich ausreichend bemüht haben.
Übrigens: Auch eine Abfindung wird auf den Annahmeverzug nicht angerechnet, da sie eine separate Leistung darstellt. Allerdings kann eine Abfindung die Verhandlungen beeinflussen, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage führen. Mehr dazu in unserem Artikel über Abfindungen.
Jobsuche und Nachweis: Was Sie dokumentieren sollten
Um im Streitfall nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Pflicht zur Jobsuche nachgekommen sind, sollten Sie alle Bewerbungsbemühungen sorgfältig dokumentieren. Das ist Ihre Absicherung, falls der Arbeitgeber behauptet, Sie hätten sich nicht genug bemüht.
Zu einer lückenlosen Dokumentation gehören:
- Kopien aller Bewerbungen, die Sie verschickt haben
- Antworten von Arbeitgebern, insbesondere Absagen oder Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
- Nachweise über Bewerbungsportale oder Jobbörsen, auf denen Sie aktiv waren
- Eine Übersicht über die Stellen, auf die Sie sich beworben haben, mit Datum
Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens auf. So können Sie im Ernstfall belegen, dass Sie sich intensiv um einen neuen Arbeitsplatz bemüht haben. Auch für die Berechnung des Annahmeverzugs sind diese Nachweise wichtig, denn sie zeigen, dass Sie nicht untätig waren.
Typische Fallstricke und wie Sie sie vermeiden
Im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage und der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz gibt es einige typische Fehler, die Sie vermeiden sollten:
1. Die Dreiwochenfrist versäumen. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert in der Regel seinen Kündigungsschutz. Informieren Sie sich frühzeitig über die Frist von drei Wochen und handeln Sie sofort.
2. Keine Jobsuche nachweisen. Wenn Sie sich nicht um einen neuen Job bemühen, riskieren Sie, dass der Annahmeverzugsanspruch gekürzt wird. Dokumentieren Sie Ihre Bewerbungen lückenlos.
3. Unzumutbare Jobs annehmen. Sie sind nicht verpflichtet, jede beliebige Stelle anzunehmen. Ein Job, der deutlich unter Ihrer Qualifikation liegt oder unzumutbare Bedingungen bietet, kann abgelehnt werden. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass die Stelle tatsächlich unzumutbar war.
4. Konkurrenzverbot verletzen. Wenn Sie während des laufenden Verfahrens bei einem Konkurrenzunternehmen anfangen, kann das zu Problemen führen. Prüfen Sie vorher, ob Ihr alter Arbeitsvertrag ein Wettbewerbsverbot enthält.
5. Falsche Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Vermeiden Sie es, dem Arbeitgeber unnötige Angriffsfläche zu bieten. Kommunizieren Sie sachlich und dokumentieren Sie alle relevanten Vorgänge.
Fazit: Ihre Rechte sichern – mit Fachanwalt und Prozessfinanzierung
Die Kombination aus Kündigungsschutzklage und neuem Job ist rechtlich möglich und oft auch sinnvoll. Sie müssen jedoch Ihre Pflichten kennen: die aktive Jobsuche, die Anrechnung von Einkommen und die Dokumentation Ihrer Bemühungen. Wer diese Punkte beachtet, kann seine Ansprüche auf Annahmeverzug sichern und gleichzeitig sein Einkommen stabilisieren.
Dennoch ist ein Kündigungsschutzverfahren komplex. Es lohnt sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, der Sie durch das Verfahren begleitet. Ein Anwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten einschätzen, sondern auch die richtige Strategie entwickeln – etwa bei der Frage, ob Sie einen Aufhebungsvertrag annehmen oder auf eine Abfindung verhandeln sollten.
Die Kosten für einen Anwalt können jedoch abschreckend wirken. Hier kommt die Prozessfinanzierung ins Spiel: RechtStark prüft, ob wir die Kosten für Ihre Kündigungsschutzklage übernehmen können. So müssen Sie sich keine Sorgen um Anwalts- und Gerichtskosten machen und können Ihre Rechte in Ruhe verfolgen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Prüfung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung, ob eine Prozessfinanzierung für Ihren Fall infrage kommt, können Sie sich an RechtStark wenden.