Das Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil 5 AZR 122/25 wichtige Klarstellungen zu Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeit getroffen. Der Fall, der einem Einzelhandelsunternehmen in Brandenburg zugrunde liegt, zeigt, wie entscheidend eine präzise Arbeitszeitvereinbarung ist – und dass sich ein genauer Blick in den Tarifvertrag lohnen kann. Viele Teilzeitkräfte arbeiten regelmäßig mehr als vertraglich vereinbart, ohne zu wissen, dass ihnen dafür unter Umständen Zuschläge zustehen.
Der Fall: Teilzeit im Einzelhandel und der Streit um 0,02 Stunden Wochenarbeitszeit
Im konkreten Fall war eine Frau seit März 2000 als teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin in einem Einzelhandelsgeschäft in Frankfurt (Oder) tätig. Sie klagte auf Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen. Der Streit drehte sich um eine vermeintlich winzige Frage: Betrug ihre vertragliche Wochenarbeitszeit 12,02 Stunden – wie sie behauptete – oder 12,00 Stunden, wie der Arbeitgeber angab? Diese Differenz von 0,02 Stunden war entscheidend dafür, ob die von ihr geleisteten Stunden überhaupt als Mehrarbeit im Sinne des Tarifvertrags zu werten waren.
Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht hatten unterschiedlich entschieden. Das Bundesarbeitsgericht hat nun das Urteil der Vorinstanz teilweise aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Das bedeutet: Der Fall ist noch nicht endgültig geklärt, aber das BAG hat wichtige rechtliche Maßstäbe gesetzt. Insbesondere hat es betont, dass es auf die genaue vertragliche Vereinbarung ankommt und dass der Arbeitnehmer die Beweislast für die behauptete Arbeitszeit trägt.
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeit: Was das BAG entschieden hat
Für Teilzeitbeschäftigte gilt: Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht – nicht erst über die tarifliche Regelarbeitszeit von Vollzeitkräften. Das ergibt sich aus dem Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Brandenburg, der im konkreten Fall anwendbar war. Dort heißt es: „Mehrarbeit ist die Zeit, die über die nach § 6 Ziff. 1 und 2 festgelegte regelmäßige tarifliche Arbeitszeit oder einem Arbeitszeitsystem entsprechende Arbeitszeit hinausgeht.“ Für Teilzeitbeschäftigte ist die regelmäßige Arbeitszeit ihre individuelle vertragliche Stundenzahl.
Der Tarifvertrag sieht für Mehrarbeit einen Zuschlag von 25 Prozent auf das Stundenentgelt vor. Übersteigt die Mehrarbeit 18 Stunden im Monat, erhöht sich der Zuschlag auf insgesamt 40 Prozent. Diese Regelung ist typisch für viele Tarifverträge im Einzelhandel, kann aber je nach Branche und Region unterschiedlich sein. Entscheidend ist immer, was im jeweils geltenden Tarifvertrag steht – und ob dieser überhaupt anwendbar ist.
Die Frage, ob Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeit zustehen, hängt also von zwei Faktoren ab: erstens von der exakten vertraglichen Arbeitszeit und zweitens von den Regelungen des Tarifvertrags. In dem verhandelten Fall war der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Brandenburg kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit anwendbar. Er wurde zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen und enthält detaillierte Bestimmungen zu Arbeitszeit, Mehrarbeit und Zuschlägen.
Tarifvertrag als Schlüssel: Was der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Brandenburg regelt
Der Manteltarifvertrag enthält in § 3 eine Definition von Teilzeitbeschäftigten: Danach sind Teilzeitbeschäftigte solche, deren vertraglich vereinbarte Arbeitszeit die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit unterschreitet. Für sie gilt eine besondere Regelung: Wer auf Veranlassung des Arbeitgebers in der Zeit vom 1. Januar bis 30. September eines Kalenderjahres in einem Zeitraum von 26 Kalenderwochen durchschnittlich 25 Prozent oder mehr über die einzelvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet, hat auf Wunsch Anspruch auf einen die tatsächliche Arbeitszeit ausweisenden Arbeitsvertrag. Das ist eine wichtige Schutzvorschrift – sie verhindert, dass Arbeitgeber Teilzeitkräfte dauerhaft über ihre vertragliche Stundenzahl hinaus beschäftigen, ohne den Vertrag anzupassen.
Daneben regelt § 7 die Mehrarbeit: Sie ist mit 25 Prozent Zuschlag zu vergüten, ab der 19. Stunde im Monat sogar mit insgesamt 40 Prozent. Diese Zuschläge gelten unabhängig davon, ob die Mehrarbeit regelmäßig oder nur gelegentlich anfällt – sofern sie vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Im Streitfall muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er tatsächlich Mehrarbeit geleistet hat und dass diese auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgte. Deshalb ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich.
Praktische Tipps: So sichern Sie Ihre Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung als Teilzeitkraft
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten und regelmäßig Überstunden leisten, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Welche Wochenarbeitszeit ist exakt vereinbart? Achten Sie auf die genaue Stundenzahl – auch Nachkommastellen können entscheidend sein, wie der Fall zeigt.
- Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten: Notieren Sie Beginn und Ende Ihrer Arbeit, am besten täglich. Das hilft Ihnen, im Streitfall nachzuweisen, wie viel Sie tatsächlich gearbeitet haben. Eine einfache Liste oder eine App genügt.
- Kennen Sie Ihren Tarifvertrag: Falls ein Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis gilt, informieren Sie sich über die Regelungen zu Mehrarbeit und Zuschlägen. Oft gibt es spezielle Klauseln für Teilzeitkräfte – wie die Anpassung des Arbeitsvertrags bei dauerhafter Mehrarbeit.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Wenn Sie regelmäßig mehr arbeiten als vertraglich vereinbart, verlangen Sie eine schriftliche Anpassung Ihres Arbeitsvertrags oder zumindest eine Klarstellung. Vermeiden Sie, dass sich ein stillschweigender Zustand entwickelt, der später zu Unstimmigkeiten führt.
- Behalten Sie Fristen im Blick: Ansprüche auf Arbeitsentgelt verjähren in der Regel nach drei Jahren, aber es können auch tarifliche Ausschlussfristen bestehen, die deutlich kürzer sind. Lassen Sie sich daher zeitnah beraten.
Diese Maßnahmen sind keine Garantie für einen Anspruch, aber sie verschaffen Ihnen eine gute Ausgangsposition, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Ohne Dokumentation ist es oft schwer, die tatsächlich geleisteten Stunden nachzuweisen – und ohne Kenntnis des Tarifvertrags wissen Sie nicht, welche Zuschläge Ihnen zustehen.
Was tun bei Streit mit dem Arbeitgeber? Dokumentation, Fristen und der Weg zur Klage
Wenn Ihr Arbeitgeber die Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen verweigert, sollten Sie zunächst alle Unterlagen sammeln: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Arbeitszeitnachweise, Lohnabrechnungen und den Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber. Anschließend ist es ratsam, einen unabhängigen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Er kann prüfen, ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ist. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist der übliche Weg, um Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten dafür können Sie unter bestimmten Umständen über einen Prozessfinanzierer wie RechtStark absichern – das bedeutet: Wir prüfen, ob wir die Finanzierung Ihres Verfahrens übernehmen, und tragen im Erfolgsfall das Kostenrisiko.
Beachten Sie, dass für arbeitsrechtliche Klagen Fristen gelten. Ansprüche auf Arbeitsentgelt verjähren in der Regel nach drei Jahren, aber es können auch tarifliche Ausschlussfristen bestehen, die deutlich kürzer sind. Lassen Sie sich daher zeitnah beraten. Ähnlich wie in anderen BAG-Entscheidungen, etwa zur Abfindung bei Verschmelzung oder zum Sonderkündigungsschutz als Vorfeldinitiator, zeigt auch dieses Urteil: Arbeitsrechtliche Fragen sind oft komplex und hängen von vielen Details ab. Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg.
Fazit: Ihre Rechte als Teilzeitbeschäftigter bei Mehrarbeit – und wie ein Prozessfinanzierer helfen kann
Das BAG-Urteil 5 AZR 122/25 macht deutlich, dass Teilzeitbeschäftigte bei Mehrarbeit nicht leer ausgehen müssen. Entscheidend ist jedoch, dass die vertragliche Arbeitszeit präzise festgehalten ist und dass Sie Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten dokumentieren. Wenn Sie Ansprüche auf Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeit geltend machen möchten, sollten Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Sie vor Gericht vertreten. Sollten Sie sich Sorgen um die Kosten eines Verfahrens machen, kann ein Prozessfinanzierer wie RechtStark die Finanzierung übernehmen – so können Sie Ihr Recht auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen. Das Urteil zeigt: Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeit sind kein Selbstläufer, sondern hängen von der konkreten Vertragsgestaltung und der Dokumentation ab – doch wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung, ob eine Prozessfinanzierung für Ihren Fall infrage kommt, können Sie sich an RechtStark wenden.