Ein Jobwechsel Schweiz ist verlockend – höhere Gehälter, beeindruckende Landschaften und neue Karrierechancen. Doch wer nach zehn Jahren Festanstellung in Deutschland das Angebot annimmt, sollte vorher genau prüfen, welche arbeitsrechtlichen Ansprüche er nicht unbedacht zurücklässt.
Jobwechsel Schweiz: Warum die letzten zehn Jahre in Deutschland zählen
Nach zehn Jahren im selben Betrieb haben Sie in Deutschland eine beträchtliche Betriebszugehörigkeit aufgebaut. Diese entscheidet über wichtige Rechte wie die Länge der Kündigungsfrist, die Höhe möglicher Abfindungen oder die Chancen bei einer Sozialauswahl. Je länger Sie beschäftigt sind, desto stärker sind Sie gegen betriebsbedingte Kündigungen geschützt.
Auch für die Berechnung von Ansprüchen, etwa auf Resturlaub oder Überstunden, spielt die Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Wer diese Ansprüche nicht vor dem Wechsel klärt, riskiert, dass sie verfallen oder nur schwer durchsetzbar sind. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Entscheidung für den Wechsel in die Schweiz einen genauen Überblick über die eigenen Rechte zu verschaffen. Nutzen Sie dafür auch unsere Grundlagen zur Kündigungsschutzklage – sie erklärt, wie Sie im Fall einer Kündigung vorgehen können.
Kündigen oder Aufhebungsvertrag: Was das für Ihre Ansprüche bedeutet
Wenn Sie ein Jobangebot aus der Schweiz annehmen, müssen Sie Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis in Deutschland beenden. Dafür gibt es zwei Wege: Sie kündigen selbst oder schließen mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag. Beide Optionen haben unterschiedliche Folgen – insbesondere für Ihre Ansprüche auf Abfindung und Arbeitslosengeld.
Kündigen Sie selbst, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf eine Abfindung – es sei denn, der Arbeitgeber bietet Ihnen eine an. Zudem kann eine Eigenkündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, wenn Sie nicht sofort in der Schweiz arbeiten. Auch wenn Sie nach der Schweiz wechseln, sollten Sie die deutsche Arbeitslosenversicherung nicht außer Acht lassen – manchmal kann man später Ansprüche geltend machen.
Ein Aufhebungsvertrag wird häufig mit einer Abfindung verbunden. Allerdings kann er ebenfalls zu einer Sperrzeit führen, wenn Sie nicht nahtlos eine neue Beschäftigung aufnehmen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Beitrag zur Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag. Auch wenn Sie später Fehler im Vertrag entdecken, kann das Anfechten eines Aufhebungsvertrags relevant werden.
In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber oder eine Kündigung aus betrieblichen Gründen vorliegt. Dann haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung zu erreichen – auch wenn Sie eigentlich wechseln möchten. Oft ist ein Vergleich mit Abfindung die pragmatische Lösung.
Abfindung nach langer Betriebszugehörigkeit: Verhandlungsbasis statt Automatismus
Eine Abfindung ist kein automatischer Anspruch, nur weil Sie zehn Jahre dabei waren. In vielen Fällen wird sie im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt. Nur wenn der Arbeitgeber in der Kündigung ausdrücklich eine Abfindung anbietet – etwa nach § 1a Kündigungsschutzgesetz – können Sie sie beanspruchen. Das ist aber die Ausnahme.
Als Verhandlungsbasis dient häufig die Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist aber nur ein Richtwert, kein gesetzlicher Anspruch. Gerade bei langen Betriebszugehörigkeiten wie zehn Jahren kann die Abfindung durchaus höher ausfallen, wenn der Arbeitgeber an einer schnellen Lösung interessiert ist. Auch beim Jobwechsel Schweiz sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie diese Verhandlungsmasse nur vor der Kündigung nutzen können – danach ist der Arbeitgeber nicht mehr zu Zugeständnissen bereit. Wie Sie mehr herausholen, erklären wir in unserem Ratgeber zum Verhandeln von Abfindungen. Grundlegende Informationen zur Abfindung finden Sie in unserem Überblick zum Thema Abfindung.
Resturlaub, Überstunden und offene Boni: Diese Ansprüche sichern
Vor dem Wechsel in die Schweiz müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle offenen Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis geltend machen. Dazu gehören nicht abgegoltener Urlaub, Überstunden, Provisionen oder Bonuszahlungen. Diese Ansprüche verfallen nicht automatisch, aber sie können schwerer durchsetzbar sein, wenn Sie erst nach dem Ausscheiden klagen müssen.
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie viele Urlaubstage Sie noch haben und wie viele Überstunden angespart wurden. Klären Sie, ob diese ausbezahlt werden können oder ob Sie sie noch vor dem Ausscheiden nehmen müssen. Auch variable Vergütungen, die auf das Jahr berechnet werden, müssen anteilig ausgezahlt werden.
Ein Tipp: Machen Sie alle Berechnungen schriftlich und lassen Sie sie vom Arbeitgeber gegenzeichnen. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten. Weitere hilfreiche Hinweise zur Durchsetzung solcher Forderungen finden Sie in unserem Beitrag zur Urlaubsabgeltung nach Kündigung.
Betriebliche Altersvorsorge und Arbeitszeugnis: Nicht vergessen
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein, den viele Arbeitnehmer vergessen. Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber eine bAV aufgebaut haben – etwa über eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse –, haben Sie mehrere Optionen: Sie können sie mitnehmen, stilllegen lassen oder sich den angesparten Betrag auszahlen lassen. Allerdings können bei einer Auszahlung Steuern und Sozialabgaben anfallen. Lassen Sie sich hierzu von einem Experten beraten.
Ebenfalls unverzichtbar ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Sie haben Anspruch auf ein Zeugnis, das Ihre Aufgaben und Leistungen bewertet. Fordern Sie es am besten noch während der laufenden Beschäftigung an, damit Sie es für Ihre Bewerbung in der Schweiz nutzen können. Ein gutes Zeugnis ist oft mehr wert als eine hohe Abfindung, denn es öffnet Ihnen Türen bei neuen Arbeitgebern.
Steuern und Sozialversicherung beim Wechsel in die Schweiz: Kurzer Überblick
Wer in die Schweiz zieht, muss sich mit dem dortigen Steuer- und Sozialversicherungssystem vertraut machen. Grundsätzlich gilt: Ihr deutsches Arbeitsverhältnis endet, und Sie unterliegen dann dem Schweizer Recht. Das hat Auswirkungen auf Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuern.
Die Schweiz hat ein eigenes Sozialversicherungssystem, das sich von Deutschland unterscheidet. Ihre deutschen Sozialversicherungsbeiträge können Sie möglicherweise anrechnen lassen, etwa bei der Rente. Auch beim Thema Steuern gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, das verhindern soll, dass Einkommen doppelt besteuert wird. Auch beim Jobwechsel Schweiz ist eine steuerliche Beratung unerlässlich. Die genauen Regelungen sind komplex – eine professionelle Beratung zahlt sich aus.
Beachten Sie auch, dass Sie sich in beiden Ländern abmelden und anmelden müssen. Informieren Sie sich frühzeitig über Fristen und Meldeformalitäten.
Vor der Unterschrift: Checkliste und Rat vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bevor Sie das Jobangebot aus der Schweiz annehmen und Ihren deutschen Arbeitsvertrag kündigen, sollten Sie folgende Punkte abhaken:
- Offene Ansprüche wie Resturlaub, Überstunden und Boni schriftlich festhalten
- Kündigungsfrist und mögliche Abfindung prüfen – gerade bei einem Wechsel in die Schweiz sollte die Abfindungsfrage geklärt sein, bevor Sie kündigen
- Entscheiden, ob Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen
- Betriebliche Altersvorsorge klären
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen mit einem Steuerberater oder Spezialisten klären
- Fristen für die Kündigung und den Start in der Schweiz einhalten
Ein unabhängiger Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie bei jedem dieser Schritte begleiten. Er prüft, ob Ihre Ansprüche korrekt berechnet sind, ob eine Abfindung verhandelbar ist und ob der Aufhebungsvertrag für Sie vorteilhaft ist. Die Kosten für einen Anwalt können im Falle eines Rechtsstreits von einem Prozessfinanzierer wie RechtStark übernommen werden – wir prüfen Anfragen zu Kündigungsschutz- und Abfindungsklagen und übernehmen dann die Finanzierung.
Ein Jobwechsel in die Schweiz ist eine große Entscheidung – aber mit der richtigen Vorbereitung und fachkundiger Beratung stehen die Chancen gut, dass Sie keine Ansprüche verschenken. Nehmen Sie sich die Zeit, alle Punkte abzuarbeiten, und lassen Sie sich rechtzeitig unterstützen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung, ob eine Prozessfinanzierung für Ihren Fall infrage kommt, können Sie sich an RechtStark wenden.