Eine KI-bedingte Betriebsänderung kann viele Arbeitnehmer treffen – von der Umstellung auf neue Software bis zur vollständigen Automatisierung ganzer Abteilungen. Das Landesarbeitsgericht Köln hat nun in einem Beschluss vom 31.08.2026 (9 TaBV 38/26) präzisiert, welche Themen in einer Einigungsstelle überhaupt verhandelt werden dürfen. Für betroffene Beschäftigte ist das ein wichtiges Signal: Ihre Rechte auf Mitbestimmung und Abfederung wirtschaftlicher Nachteile bleiben bestehen, aber die Grenzen sind klar gezogen.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Einigungsstelle ist, wie der konkrete Fall eines Eisenbahnunternehmens entschieden wurde und welche Konsequenzen sich für Ihre persönliche Situation ergeben, wenn Ihr Arbeitgeber ebenfalls eine KI-bedingte Betriebsänderung plant.
Was ist eine Einigungsstelle und wann wird sie eingesetzt?
Eine Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Gremium, das bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vermittelt. Sie wird immer dann benötigt, wenn die Betriebspartner sich in einer Angelegenheit nicht einigen können, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Typische Beispiele sind die Einführung von Sozialplänen, die Regelung von Arbeitszeiten oder die Durchführung von Betriebsänderungen.
Die Einigungsstelle besteht aus einem neutralen Vorsitzenden – häufig ein Arbeitsrichter – sowie aus Beisitzern beider Seiten. Ihre Aufgabe ist es, eine verbindliche Einigung herbeizuführen. Wenn keine Einigung zustande kommt, kann die Einigungsstelle durch Spruch entscheiden. Dieser Spruch ersetzt dann die fehlende Zustimmung des Betriebsrats.
Die Einsetzung einer Einigungsstelle kann beim Arbeitsgericht beantragt werden, wenn sich die Betriebspartner nicht auf einen Vorsitzenden einigen können. Das Gericht bestimmt dann den Vorsitzenden und legt den Regelungsauftrag fest – also die konkreten Themen, über die verhandelt werden darf. Genau dieser Regelungsauftrag war Gegenstand des aktuellen Beschlusses.
Der Fall: KI-bedingte Betriebsänderung bei einem Eisenbahnunternehmen
In dem vom LAG Köln entschiedenen Fall ging es um ein privates Eisenbahnverkehrsunternehmen mit rund 1.250 Arbeitnehmern, das als Gemeinschaftsbetrieb geführt wird. Das Unternehmen plante die Auflösung und Zusammenlegung von Organisationseinheiten, die grundlegende Veränderung von Aufgabenbereichen sowie den Einsatz neuer IT-Systeme und Module. Infolgedessen sollten zahlreiche betriebsbedingte Kündigungen und Versetzungen ausgesprochen werden.
Der Betriebsrat verhandelte seit Ende November 2025 mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. Nachdem die Verhandlungen am 03.06.2026 für gescheitert erklärt wurden, beantragte der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht Köln die Einsetzung einer Einigungsstelle. Der Betriebsrat wollte jedoch erreichen, dass der Regelungsauftrag auch die beabsichtigte Einführung und Anwendung des KI-Systems selbst umfasst. Das Arbeitsgericht lehnte dies ab, und das LAG Köln bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 31.08.2026.
Warum der Regelungsauftrag nicht auf KI-Systeme erstreckt werden kann
Das LAG Köln stellte klar: Der Regelungsauftrag einer gerichtlich einzusetzenden Einigungsstelle kann gegen den Willen eines Betriebspartners nicht auf die Einführung und Anwendung des KI-Systems selbst erstreckt werden. Der Grund liegt in der gesetzlichen Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Einigungsstelle ist nur für die Regelung der Folgen einer Betriebsänderung zuständig – also für den Interessenausgleich und den Sozialplan –, nicht aber für die Frage, ob die Betriebsänderung überhaupt durchgeführt wird.
Die Entscheidung, ob und wie ein KI-System eingeführt wird, fällt in die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers. Der Betriebsrat hat zwar Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung von Arbeitsabläufen und beim Datenschutz, aber diese Rechte sind in anderen Vorschriften geregelt (z.B. § 87 BetrVG, § 97 BetrVG). Sie können nicht einfach in den Regelungsauftrag einer Einigungsstelle für einen Interessenausgleich hineingepackt werden.
Das Gericht betonte, dass der Regelungsauftrag klar umrissen sein muss. Wenn der Betriebsrat über die KI-Einführung selbst verhandeln will, muss er dies über die regulären Mitbestimmungswege tun – etwa durch eine eigene Einigungsstelle nach § 87 BetrVG. Eine Vermischung mit dem Interessenausgleichsverfahren ist nicht zulässig.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer, die von einer KI-bedingten Betriebsänderung betroffen sind, bedeutet dieser Beschluss zunächst eine klare Trennung: Sie haben Anspruch auf Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan, aber nicht auf eine Diskussion über die Technologie selbst. Das mag ernüchternd klingen, ist aber rechtlich konsequent.
In der Praxis heißt das: Ihr Betriebsrat kann sich nicht dagegen wehren, dass ein KI-System eingeführt wird – er kann aber dafür sorgen, dass die Folgen für Sie abgefedert werden. Dazu gehören Abfindungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Versetzungsregelungen oder Sozialauswahlkriterien. Der Sozialplan soll die wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen, die durch die Betriebsänderung entstehen.
Wenn Sie also von einer Kündigung oder Versetzung bedroht sind, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass die KI-Einführung verhindert werden kann. Stattdessen ist es wichtig, Ihre Ansprüche auf Abfindung und Sozialplan zu sichern. Eine Kündigungsschutzklage kann dabei helfen, eine Abfindung auszuhandeln – wie auch in unserem Beitrag zum Kündigungsschutz bei VW deutlich wird.
Interessenausgleich und Sozialplan: Worauf Sie achten sollten
Der Interessenausgleich regelt, ob und wie die Betriebsänderung durchgeführt wird – also z.B. welche Abteilungen zusammengelegt werden und wie viele Stellen wegfallen. Der Sozialplan legt fest, welche Ausgleichs- und Milderungsmaßnahmen die betroffenen Arbeitnehmer erhalten. Beides wird in der Einigungsstelle verhandelt, wenn keine Einigung erzielt wird.
Als betroffener Arbeitnehmer sollten Sie folgende Punkte im Auge behalten:
- Prüfen Sie, ob Ihr Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt wurde. Ohne ordnungsgemäße Beteiligung ist eine Kündigung oft unwirksam.
- Informieren Sie sich über die geplanten Maßnahmen und fordern Sie den Interessenausgleich ein.
- Dokumentieren Sie Ihre persönlichen wirtschaftlichen Nachteile – z.B. durch Pendelzeiten, Gehaltseinbußen oder Verlust von Zulagen.
- Lassen Sie sich beraten, welche Abfindungshöhe realistisch ist. Eine pauschale Formel gibt es nicht, aber der Sozialplan orientiert sich oft an Betriebszugehörigkeit und Lebensalter.
Beachten Sie: Die Abfindung ist kein garantierter Anspruch. Sie hängt vom Verhandlungsergebnis ab. Nur wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine Abfindung nach § 1a KSchG anbietet, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch – sonst nicht.
Rechtliche Unterstützung: Wann sich ein Anwalt lohnt
Wenn Sie von einer betriebsbedingten Kündigung bedroht sind, sollten Sie schnell handeln. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob eine Abfindung verhandelbar ist.
RechtStark ist kein Anwalt, sondern ein Prozessfinanzierer. Wir übernehmen die Kosten für Ihr Kündigungsschutzverfahren, wenn Ihre Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat. So müssen Sie kein finanzielles Risiko eingehen. Weitere Informationen zu den Kosten einer Kündigungsschutzklage finden Sie in unserem Artikel zur geplanten Reform des Kündigungsschutzes.
Auch wenn die Einigungsstelle nicht über die KI-Einführung selbst verhandeln darf, bleibt der Sozialplan ein zentrales Instrument, um Ihre Nachteile auszugleichen. Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten, welche Ansprüche Sie konkret geltend machen können.
Fazit: Ihre Rechte bei KI-bedingten Änderungen
Der Beschluss des LAG Köln zeigt: Bei einer KI-bedingten Betriebsänderung haben Sie als Arbeitnehmer klare Rechte auf Mitbestimmung bei den Folgen – nicht aber auf Verhinderung der Technologie. Das ist keine Benachteiligung, sondern eine sinnvolle Trennung zwischen unternehmerischer Freiheit und Arbeitnehmerschutz.
Wenn Ihr Arbeitgeber ebenfalls eine Betriebsänderung mit KI-Bezug plant, sollten Sie wachsam sein. Verfolgen Sie die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, und sichern Sie sich rechtzeitig rechtlichen Beistand. Eine Kündigungsschutzklage kann nicht nur Ihre Stelle retten, sondern auch eine höhere Abfindung erwirken – vor allem, wenn der Sozialplan ungünstig für Sie ist.
RechtStark unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihres Verfahrens. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und übernehmen die Kosten, wenn Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat. So können Sie Ihre Rechte durchsetzen, ohne sich um Anwaltskosten sorgen zu müssen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung, ob eine Prozessfinanzierung für Ihren Fall infrage kommt, können Sie sich an RechtStark wenden.