Wenn ein Unternehmen wie im Fall Manroland neue Firmen gründet und 70 Mitarbeiter Kündigungsschutzklagen einreichen, stellt sich für viele die Frage nach einer Abfindung bei Betriebsaufspaltung. Viele Arbeitnehmer sind verunsichert, wenn ihr Arbeitgeber plötzlich in mehrere Gesellschaften aufgeteilt wird. Was bedeutet das für ihre Arbeitsverhältnisse? Welche Rechte haben sie? Und wie können sie eine faire Abfindung erreichen? Dieser Artikel gibt einen Überblick.
Der Fall Manroland: Vier neue Firmen, 70 Kündigungsschutzklagen
Die Nachricht über die Manroland-Eigentümerin, die vier neue Firmen gegründet hat und gegen die 70 Mitarbeiter Kündigungsschutzklagen eingereicht haben, hat viele Arbeitnehmer verunsichert. Solche Firmenkonstruktionen sind in der Praxis nicht selten: Unternehmen werden aufgespalten, um Betriebsteile zu veräußern oder neu zu strukturieren. Für die betroffenen Beschäftigten stellt sich dann die Frage, ob ihre Arbeitsverhältnisse sicher sind und welche Rechte sie haben.
Die Details des Falls sind noch unklar, aber die Zahl der Kündigungsschutzklagen zeigt, dass viele Arbeitnehmer sich gegen die Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse wehren. Das ist ein wichtiges Signal: Wer gekündigt wurde, muss nicht tatenlos zusehen. Mit einer Kündigungsschutzklage kann die Wirksamkeit der Kündigung überprüft werden.
Betriebsaufspaltung und Kündigung: Ihre Rechte nach § 613a BGB
Bei einer Betriebsaufspaltung oder einem Betriebsübergang greift § 613a BGB. Danach tritt der neue Inhaber in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das bedeutet: Wenn ein Unternehmen einen Betriebsteil auf eine neue Gesellschaft überträgt, gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch auf die neue Gesellschaft über. Der Arbeitnehmer hat das Recht, dem Übergang zu widersprechen, aber dann endet sein Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber.
Wichtig ist: Eine Kündigung, die wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen wird, ist unwirksam (§ 613a Abs. 4 BGB). Das heißt, der Arbeitgeber darf nicht kündigen, nur weil der Betrieb übergeht. Allerdings kann er aus anderen Gründen kündigen, etwa wegen betriebsbedingter Umstrukturierung. In solchen Fällen müssen die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes beachtet werden, insbesondere die Sozialauswahl. Wenn Sie mehr über die Sozialauswahl erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel zu Sozialauswahl und Abfindung.
Im Fall von Neugründungen ist zu prüfen, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt. Wenn die neue Firma die wirtschaftliche Einheit fortführt, dann ja. Wenn es sich um eine reine Neugründung ohne Übernahme von Betriebsmitteln handelt, dann nicht. Hier kommt es auf die Umstände an. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das im Einzelfall beurteilen.
Warum Kündigungsschutzklagen bei neuen Firmenkonstruktionen oft sinnvoll sind
Wenn Arbeitnehmer gekündigt werden, weil ihr Arbeitgeber neue Firmen gründet, sollten sie prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Oft werden solche Konstruktionen genutzt, um lästige Arbeitnehmer loszuwerden oder um Sozialauswahl zu umgehen. Eine Kündigungsschutzklage kann dann sinnvoll sein, weil sie die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen lässt.
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG). Diese Frist ist entscheidend. Wer sie verpasst, verliert seinen Kündigungsschutz. Daher sollten Sie im Zweifel sofort handeln und sich rechtlich beraten lassen. Die Kosten einer Klage können hoch sein, aber es gibt Prozesskostenhilfe oder Prozessfinanzierer wie RechtStark, die das Risiko abfedern.
Eine Kündigungsschutzklage hat auch eine verhandlungshemmende Wirkung: Viele Arbeitgeber sind dann bereit, eine Abfindung zu zahlen, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Das kann für Sie finanziell vorteilhaft sein.
Abfindung bei Betriebsaufspaltung: Was Sie erwarten können
Die Abfindung bei Betriebsaufspaltung ist nicht automatisch gesetzlich garantiert. Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf Abfindung, wenn ein Betrieb aufgespalten wird. Allerdings haben Arbeitnehmer in vielen Fällen gute Chancen, eine Abfindung zu erhalten, etwa wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und die Sozialauswahl beachtet. Dann kann er nach § 1a KSchG eine Abfindung anbieten, die in der Regel 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr beträgt. Das ist aber nur ein Richtwert und keine Garantie.
In der Praxis wird die Abfindung oft im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht vereinbart. Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen und den Erfolgsaussichten der Klage. Auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens spielt eine Rolle. Wenn Sie mehr über ähnliche Situationen erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel zur Abfindung bei Verschmelzung.
Eine Abfindung kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie ohnehin mit einer Kündigung rechnen müssen. Sie sollten jedoch nicht zu schnell ein Angebot annehmen, sondern prüfen lassen, ob es fair ist. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, den Wert Ihrer Forderung einzuschätzen.
So sichern Sie Ihre Rechte: Schritte nach der Kündigung
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Prüfen Sie die Kündigung auf formale Fehler, z.B. ob sie schriftlich erfolgt ist und eine Unterschrift enthält.
- Beachten Sie die Klagefrist von drei Wochen – sie beginnt mit dem Zugang der Kündigung.
- Suchen Sie sich umgehend rechtlichen Beistand, idealerweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Reichen Sie innerhalb der Frist Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein, wenn die Kündigung unberechtigt erscheint.
- Verhandeln Sie über eine Abfindung, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist.
Diese Schritte können Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren. Weitere Tipps, wie Sie Fehler vermeiden und Ihre Abfindung sichern können, finden Sie in unserem Artikel Kündigungsfehler vermeiden.
RechtStark als Ihr Partner bei der Kündigungsschutzklage
RechtStark ist ein Prozessfinanzierer, der Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen unterstützt. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und übernehmen bei positiver Prüfung die Kosten für das gerichtliche Verfahren. Das bedeutet: Sie können Ihre Rechte durchsetzen, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen. Sie zahlen nur, wenn Sie gewinnen – und auch dann nur einen vereinbarten Anteil.
Wir sind keine Anwaltskanzlei und vertreten Sie nicht vor Gericht. Vielmehr arbeiten wir mit unabhängigen Fachanwälten für Arbeitsrecht zusammen, die Ihre Interessen vertreten. Unsere Aufgabe ist es, die Finanzierung zu sichern, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre berufliche Zukunft.
Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind und unsicher sind, ob sich eine Klage lohnt, können Sie sich unverbindlich an uns wenden. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine Einschätzung.
Fazit: Lassen Sie sich nicht von Firmenneugründungen verunsichern
Firmenneugründungen und Betriebsaufspaltungen sind für Arbeitnehmer oft beunruhigend. Doch sie haben Rechte, die Sie schützen. Eine Kündigungsschutzklage kann die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen lassen und oft zu einer Abfindung führen. Auch wenn die Abfindung bei Betriebsaufspaltung nicht garantiert ist, haben Sie mit einer Klage gute Chancen, eine faire Lösung zu erreichen.
Lassen Sie sich nicht von komplexen Firmenkonstruktionen einschüchtern. Holen Sie sich rechtlichen Rat und wahren Sie Ihre Fristen. Mit der Unterstützung von Prozessfinanzierern wie RechtStark können Sie Ihr Risiko minimieren und Ihre Rechte konsequent durchsetzen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine kostenlose Ersteinschätzung, ob eine Prozessfinanzierung für Ihren Fall infrage kommt, können Sie sich an RechtStark wenden.