
Kündigung bei Krankschreibung: Zwei Gläser Wein auf Firmenfeier führen zu 24.000 Euro Abfindung
Ein Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, weil er während der Krankschreibung auf einem Firmenevent zwei Gläser Wein trank. Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung für unwirksam und sprach eine Abfindung von 24.000 Euro zu. Warum das Gericht so entschied und was Arbeitnehmer daraus lernen können.








