Urteil

Arbeitnehmerhaftung: LAG weist Schadensersatzklage gegen Hoteldirektor ab

Arbeitnehmerhaftung: LAG weist Schadensersatzklage gegen Hoteldirektor ab

Das LAG Rheinland-Pfalz hat entschieden: Ein Hoteldirektor haftet nicht für einen Zahlungsausfall, wenn er eine Veranstaltung akquiriert, aber die Rechnung nicht ordnungsgemäß fakturiert hat. Der Fall zeigt, wann Arbeitnehmer für finanzielle Schäden haften und wann nicht.