
Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Zugestellt reicht dem BGH nicht mehr
Der BGH verschärft die Anforderungen an den Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben. Für Arbeitnehmer kann das eine zweite Chance bedeuten, wenn der Arbeitgeber den Zugang nicht lückenlos beweisen kann.








